Nochmal Thema Haushalt. Das Regierungspräsidium hat seine Begründung für seine Vorbehalte veröffentlicht. Darin heißt es: Der Doppelhaushalt Baden-Baden ist zwar gesetzesmäßig und darf vollzogen werden, ABER: Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für neue Investitionen werden nicht genehmigt. Was bedeutet das und was kommt auf uns zu?
Freiwillige Leistungen reduzieren? Das beträfe Museum, Bibliothek, Theater, Sportplätze, Schwimmbäder. Pflichtaufgaben auf das unbedingt Notwendige überprüfen, also den Rotstift bei Feuerwehr, Schulen und Meldewesen ansetzen? Entgelte für kommunale Leistungen "an die rechtlich zulässige Obergrenze heranführen"? Beträfe Verwaltungsgebühren für Personalausweis, Müll und Abwasser, aber auch Kita-Gebühren, die wir doch gerade erst mit Augenmaß für junge Familie gestalten wollten. Das ganze Dilemma trifft uns ausgerechnet zu einer Zeit, in der die Stelle des Kämmerers aus gesundheitlichen Gründen vakant ist und neu ausgeschrieben werden muss.