Bleiben wir zunächst beim Vorgang an sich. Es ist tatsächlich so,
dass es diese Regelung erst seit September gibt. Der zuständige
zweite Bürgermeister, Dr. Tobias Krammerbauer, hat mir auf Anfrage
sehr ausführlich beantwortet, wie es dazu kam. Hier seine
Stellungnahme:
1.
Beschlusslage und Verfahren
Die
Änderung der Geschäftsordnung wurde vom Gemeinderat in öffentlicher
Sitzung am 28. Juli 2025 beschlossen. Grundlage war eine
entsprechende öffentliche Gemeinderatsvorlage. Der Entscheidung
gingen ausführliche Vorberatungen zwischen Verwaltung und den
Fraktionen voraus. Die Neuregelung trat zum 1. September 2025 in
Kraft und gilt damit für künftige Sitzungen.
Der
Gemeinderat hat hierbei von seinem gesetzlich vorgesehenen
Selbstorganisationsrecht Gebrauch gemacht.
2.
Wesen und Zweck der Einwohnerfragestunde
Die
Einwohnerfragestunde nach § 33 Abs. 4 GemO ist rechtlich keine
Diskussion mit dem Gemeinderat und kein Instrument zur Einflussnahme
auf laufende Beratungen. Sie dient dazu, Einwohnerinnen und
Einwohnern die Möglichkeit zu geben, Fragen zu
Gemeindeangelegenheiten zu stellen sowie Anregungen und Vorschläge
einzubringen.
Die
Rechtsprechung stellt klar, dass daraus kein einklagbares Recht auf
eine bestimmte Ausgestaltung folgt – weder hinsichtlich des
Zeitpunkts noch hinsichtlich der zulässigen Inhalte. Insbesondere
besteht kein Anspruch darauf, sich im Rahmen der Fragestunde zu
Punkten der aktuellen Tagesordnung zu äußern.
3.
Fragen zur Tagesordnung
In
der bisherigen Praxis hat sich gezeigt, dass Fragen zu
Tagesordnungspunkten – insbesondere zu Beginn der Sitzung –
regelmäßig zu inhaltlichen Vorab-Diskussionen geführt haben, die
rechtlich nicht vorgesehen waren.
Sie
haben selbst darauf hingewiesen, dass es etwa im Zusammenhang mit dem
Neubau des Klinikums wiederholt zu sehr langen Diskussionen im Rahmen
der Einwohnerfragestunde gekommen ist. Solche Situationen
verdeutlichen, dass der vorgesehene Rahmen der Fragestunde
überschritten wurde und faktisch Einfluss auf die noch offene
Willensbildung des Gemeinderats entstehen konnte.
4.
Kommunaler Vergleich
Auch
im kommunalen Vergleich ist die beschlossene Regelung nicht
ungewöhnlich. … (Anm: gekürzt)
Andere
Städte verzichten sogar vollständig auf eine Einwohnerfragestunde.
Vor diesem Hintergrund stellt die aktuelle Ausgestaltung weiterhin
eine bürgerfreundliche und ausgewogene Lösung dar.
5.
Bürgerfreundlichkeit der Regelung
Die
Beteiligungsmöglichkeiten bleiben weiterhin niedrigschwellig und
transparent:
• regelmäßige
Einwohnerfragestunde,
• weiterhin
zu Beginn der Sitzung,
• Fragen,
Anregungen und Vorschläge zu Gemeindeangelegenheiten ausdrücklich
möglich,
• lediglich
der unmittelbare Bezug zu laufenden Tagesordnungspunkten ist
ausgeschlossen.
Weitere
Beteiligungsformen – etwa Gespräche, Anfragen oder schriftliche
Eingaben – bestehen unverändert.
6.
Einordnung und Ausblick
Die
nun beschlossene Klarstellung dient nicht der Einschränkung von
Beteiligung, sondern ihrer klaren, verlässlichen und rechtssicheren
Ausgestaltung.
Selbstverständlich
wird man nun auch beobachten, wie sich die neue Regelung in der
Praxis bewährt. Erfahrungen aus der Anwendung können in zukünftige
Überlegungen einfließen. Zunächst geht es jedoch darum, die
beschlossene Regelung umzusetzen und ihre Wirkung sachlich zu
betrachten.
Soweit
also die rechtliche Einordnung: Alles
rechtens, kein Grund zur Klage, ein demokratischer Prozess, die
Gemeinderäte haben den Punkt beschlossen. Akzeptiert!
Dennoch
stehen wir Bürger nun etwas ratlos da und fühlen uns übergangen
und ausgeschlossen. Wie sollen wir uns mit unseren Sorgen und Anregungen künftig
zeitnah Gehör verschaffen? Die Tagesordnung des Gemeinderats ist auf
der extrem schlecht navigierbaren, unübersichtlichen
Bürgerinformations-Webseite erst zehn Tage vor der jeweiligen
Gemeinderatssitzung öffentlich auffindbar. Wie soll man da zeitnah
reagieren?
Ich
habe die Bürgerfragestunde bislang immer auch als eine Art
Gradmesser dafür angesehen, was die Bürger der Stadt gerade
bewegt.
Bislang
haben sich Betroffene zu einem anstehenden Thema Gedanken gemacht, sich zusammengesetzt, kurze
(pro Frage gibt es ohnehin nur zwei Minuten Zeit)
Stellungnahmen oder Fragen ausgearbeitet, sich - manchmal zitternd -
getraut, ans öffentliche Mikrofon zu treten und unter Nennung ihres
Namens und ihres Wohnortes ihr Anliegen vorzubringen, die Räte zu
bitten, vor ihrer Entscheidung noch einmal zuzuhören und abzuwägen.
Kochen allerdings Emotionen hoch, wie in jüngster Vergangenheit, könnte man diese Auswüchse wahrlich anders in den Griff bekommen, zum Beispiel mit deutlicherem Verweis und Umsetzung der zeitlichen
Einschränkungen und/oder einer Art Nettiquette, Ordnungsrufen bis hin zu
Saalverweisungen, wenn sich jemand während der anschließend
laufenden Sitzung überhaupt nicht zurückhalten kann und oben auf
der Tribüne stört. Das wurde in jüngster Zeit leider vernachlässigt, und umso deutlicher wurden dann die Auswirkungen.
Jetzt mit einem generellen Maulkorb für aktuelle Themen zu
reagieren, mag rechtlich einwandfrei sein und ist zu akzeptieren,
halte ich persönlich jedoch für den falschen Weg. Denn ich als
Bürgerin fühle mich nicht gesehen, nicht mitgenommen und nicht respektiert.
Nun gut, es ist auf absehbare Zeit nicht zu ändern, da können wir uns
ärgern, wie wir wollen. Die Entscheidung ist gefallen.
Aber
dann, liebe Verwaltung und liebe Gemeinderäte, dann gebt uns bitte
andere Möglichkeiten, uns ins Stadtgeschehen einzubringen, und zwar
andere, als alle fünf Jahre unser Kreuzchen zu machen. Die
schwindende Wahlbeteiligung ist ja ein Alarmzeichen für
Politikverdrossenheit, das man nicht übersehen darf. Hier gilt es,
aktiv entgegenzuwirken. Den Bürger mitnehmen, nicht links liegen
lassen! Direkte Kommunikation wird doch auch vom Land gefordert!
Einwohner-
oder Bürgerversammlungen wären zum Beispiel eine Möglichkeit, und
zwar keine themenbezogenen Veranstaltungen zu Baumaßnahmen, sondern
abendfüllende Veranstaltungen (ab 19 Uhr für die Berufstätigen)
zur Lage der Stadt, ganz allgemein, rückblickend und vorausschauend:
Was wurde im letzten Jahr wie und warum entschieden, was liegt als
nächstes an, was ist die Meinung der Bürger? In anderen
Bundesländern ist dies einmal im Jahr Pflicht, in Baden-Württemberg ein Soll. Also, warum machen wir das nicht in Baden-Baden? Dann aber mit live-stream, bitte!
Na gut, das ist wieder ein anderes Thema...