Mittwoch, 28. Mai 2025

Bürgerentscheid Zentralklinikum

 

„JA“ oder „NEIN“ beim Bürgerbegehren?

Um das geht es am 29. Juni 2025 wirklich


Der Sachverhalt zum Bürgerbegehren Zentralklinikum Baden-Baden/Rastatt am 29. Juni 2025 hört sich kompliziert an. Ich will versuchen, mit einfachen Worten so objektiv wie möglich zu erklären, um was es wirklich geht.




Dabei setze ich voraus, dass die Vorgeschichte bekannt ist. Ganz kurz: Stadt und Landkreis haben seit mehr als 20 Jahren eine gemeinsame Trägerschaft für die Krankenhäuser in Mittelbaden, weil keine der Kliniken für sich alleine wirtschaftlich ist. Vor einigen Jahren hat man sich entschlossen, diese Häuser zu einem Zentralklinikum zusammenzuführen. Ziel: Bestmögliche medizinische Versorgung von Mittelbaden und wirtschaftlichste Lösung. Einzelheiten wie Beteiligungsverhältnisse, Kriterien der Standortsuche etc lasse ich hier mal weg. Das kann man alles hier nachlesen =>

https://www.baden-baden.de/stadtportrait/aktuelles/nachrichtenbereich/themen/klinikum-baden-baden-rastatt/allgemeines-faq/

Am 25. November 2024 gab es hierzu einen mehrheitlichen Grundsatzbeschluss des Gemeinderats Baden-Baden (26 Ja-Stimmen, 12 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung), nachzulesen hier => https://baden-baden.gremien.info/meeting?id=ni_2024-GR-256

Wichtig auch: Den gleichen Grundsatzbeschluss hat einen Tag später der Kreistag des Landkreises Rastatt beschlossen.

Hier die Einzelheiten, um die es geht:

Beschlussvorschlag

1. Dem Bau des Klinikums Baden-Baden/Rastatt auf dem Grundstück „Am Münchfeld-

see“ in Rastatt wird zugestimmt.

3. Dem Entwurf des Gesellschaftsvertrags der Errichtungs- und Betriebsgesellschaft

Klinikum Baden-Baden / Rastatt wird zugestimmt. Die Verwaltung wird mit der Um-

setzung beauftragt.

9. Der Vertreter in der Gesellschafterversammlung wird beauftragt und ermächtigt,

die für die Umsetzung der o.g. Entscheidungen in der Klinikum Mittelbaden gGmbH

erforderlichen Beschlüsse herbeizuführen.

Gegen diese drei türkis gekennzeichneten Punkte des Beschlusses richtet sich nun das Bürgerbegehren, über das am 29. Juni 2025 abgestimmt werden soll.

Der Text des Bürgerbegehrens lautet:


„Sind Sie dafür, dass die am 25. 11. 2024 vom Gemeinderat gefassten Beschlüsse 1, 3 und 9 unter TOP 7 aufgehoben werden und die Stadt Baden-Baden dem Bau eines neuen Zentralklinikums nur unter der Maßgabe zustimmt, dass Baden-Baden dessen Standort ist?“


Es geht also nicht darum, abzustimmen, ob das Klinikum in Baden-Baden oder in Rastatt gebaut wird, sondern lediglich darum, dass die Stadt Baden-Baden in Nachverhandlungen mit dem Landkreis eintreten und fordern soll, dass das Klinikum in Baden-Baden gebaut wird. (Anmerkung: Die Initiatoren sagen zwar, dass damit der Standort in Balg gemeint ist, das steht so aber nicht im Bürgerbegehren!)

Welche Konsequenzen hätte ein JA?

In der Podiumsdiskussion der Badischen Neuesten Nachrichten am 27. Mai 2025 im Rantastic stellte Landrat Christian Dusch hierzu klar, dass er an den ursprünglichen Beschluss des Kreistags gebunden ist. Er kann also gar nicht nachverhandeln. Würde das Bürgerbegehren eine Mehrheit finden, bestünde die Gefahr, dass der Klinikverband aufgelöst würde und es zu einem Planungsstillstand käme. „Wenn es keine Einigung gibt, bleibt alles, wie es ist.“

Würde Baden-Baden dann eine eigene Klinik bauen und betreiben wollen, müsste diese laut Klinikdirektor Thomas Iber dem gesetzlichen Versorgungsauftrag gerecht werden, also eine Vollversorgung anbieten. Die ist aber bei der heutigen Haushaltslage der Stadt nicht bezahlbar. (Schon jetzt kostet der Erhalt des Klinikums Balg die Stadt jährlich sechs Millionen Euro.) Die Fantasie der Initiatoren des Bürgerbegehrens, Stadt und Kreis könnten das Zentralklinikum dann eben gemeinsam in Baden-Baden/Balg neu- bzw. umbauen, erwies sich in der Podiumsdiskussion als nicht realisierbar. „Der Landkreis wird nicht zustimmen“, sagt Landrat Dusch klipp und klar. „Es gibt keinen Plan B.“

Ein Stillstand hätte also für die Gesundheitsversorgung in Baden-Baden schwerwiegende Folgen. Klinikdirektor Thomas Iber sagte voraus, dass in diesem Fall auch mit einer Abwanderung von Ärzten und Fachpersonal zu rechnen ist. „Junge Kollegen suchen sich die attraktiveren Arbeitsplätze aus.“

Welche Konsequenzen hätte ein „NEIN“?

Für den Fall, dass die Mehrheit beim Bürgerentscheid mit „Nein“ stimmt, versprach Matthias Hirsch seitens der Bürgerinitiative, das Votum zu akzeptieren.

 

 

Zu guter Letzt eine Bitte: Gehen Sie am 29. Juni zur Wahl. Stimmen Sie ab. Bürgerbegehren sind ein wertvolles Instrument einer funktionierenden Demokratie. Eine hohe Wahlbeteiligung - egal mit welchem Ergebnis - gibt den Politikern ein starkes Votum, sich für die Interessen der Mehrheit einzusetzen.