Mittwoch berät der Bauausschuss:
Neues Schloss: Park soll Park bleiben
Nächsten Mittwoch, 17. Mai 2023, steht die Aufhebung des Bebauungsplans für das Neue Schloss zum Schutz des Weltkulturerbes auf dem Programm des Bauauschusses. Inklusive möglicher Kostenerstattung an die derzeitige Eigentümerin.
Zitat aus der Begründung: "Haben Eigentümer im berechtigten Vertrauen auf den Bestand eines rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Vorbereitungen für die Verwirklichung von Nutzungsmöglichkeiten getroffen, die sich aus dem Bebauungsplan ergeben, können sie eine angemessene Entschädigung in Geld verlangen, soweit die Aufwendung durch die Aufhebung des Bebauungsplanes an Wert verlieren (§ 39 Satz 1 BauGB). Soweit der jetzige Grundstückseigentümer Aufwendungen getätigt hat, sind diese bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen, vor allem bei Vorliegen der erforderlichen Kausalität zu erstatten."
Begründung, Vorschlag und Anträge habe ich unten verlinkt. (Beschlussvorlage Anlage 4, Teil 1) Im übrigen gebe ich zu bedenken, dass sich das Neue Schloss weiterhin im Privatbesitz befindet. Nur der Bebauungsplan für das angedachte Hotelprojekt inklusive Tiefgarage soll aufgehoben werden, die Eigentümerin wird nicht enteignet. Der Park soll als solcher erhalten bleiben und nicht mehr bebaut werden dürfen.