Licht im Dickicht
des Ausländerrechts
Für weitere Informationen ud Reportagen zum Thema Asyl in Baden-Baden benutzen Sie bitte den Blog der Ehrenamtlichen www.Flüchtlingshilfe-Baden-Baden.de
Bis auf den letzten Platz besetzt war das Sitzungszimmer im Ausländeramt Baden-Baden, in dem sich auf Anregung der Migrationsbeauftragten der Stadt, Hanna Panther (links), zahlreiche ehrenamtliche Flüchtlingshelfer zusammenfanden, um sich über die allerneuesten gesetzlichen Vorgaben für ihre Schützlinge zu informieren. Die Vorschriften, die die Sachgebietsleiterin der Ausländerbehörde, Marianne Bauer, (Mitte, neben Abteilungsleiterin Ute Hasel), bekanntgab, waren zum Teil erst wenige Wochen alt.
So hat sich mit der neuen Rechtslage einiges zum Guten für die Asylbewerber gewandt, manches erstickt aber auch weiterhin im Dickicht der bundesweiten Bürokratie.
Die wichtigsten Fakten
In Baden-Baden leben derzeit rund 8000 ausländische Staatsangehörige.
Davon sind ca. 200 Asylbewerber, zusätzlich rund 200 befinden sich derzeit in einer "Anschlussunterbringung".
Das Verfahren
Asylbewerber melden sich in der Regel nach Grenzübertritt bei Polizei oder anderen Behörden als Asylsuchende. Sie werden dann - für den Raum Mittelbaden - in der Landeserstaufnahmestelle in Karlsruhe, Durlacher Allee 100, für mindestens sechs Wochen bis drei Monate untergebracht.
+ Hier werden sie registriert (persönliche Daten, Fingerabdruck, Foto) und medizinisch untersucht.
+ Hier müssen sie auch den Asylantrag und - falls vorhanden - ihre Dokumente abgeben.
+ Als Ersatz für ihre Papiere erhalten sie eine Aufenthaltsgestattung zur Durchführung des Asylverfahrens (mit Foto), die wie ein Personalausweis (siehe Foto unten) aussieht,
+ oder (falls noch kein Antrag erfolgt ist) eine Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender, genannt "Büma". Diese Büma ist ein Übergangsdokument, auf dem alle persönlichen Daten und ein Foto vermerkt sind.
Nach der Registrierung weist das Regierungspräsidium sie den einzelnen Kommunen zu.
+ Hier muss sich der Asylsuchende beim Bürgerbüro (Einwohnermeldeamt) anmelden,
+ und sofort anschließend zur Ausländerbehörde (im selben Gebäude) gehen. Hier wird seine neue Wohnadresse aufgenommen und die Aufenthaltsgestattung für zunächst drei Monate ausgestellt und aktualisiert. Die Aufenthaltsgestattung muss regelmäßig auf dem Amt verlängert werden. Die Büma kommt zu den Akten.
Die Aufenthaltsgestattung muss der Asylbewerber immer bei sich führen.
Mit dieser Gestattung dürfen Asylbewerber, die in Baden-Baden untergebracht sind, übrigens vom ersten Tag an innerhalb von Baden-Württemberg frei reisen. Wollen sie in ein anderes Bundesland reisen, brauchen sie in den ersten drei Monaten die Genehmigung der Ausländerbehörde.
Wichtig ist, dass der Aylbewerber an seinem gemeldeten Wohnort erreichbar ist, zum Beispiel für wichtige Briefe, die sein Asylverfahren betreffen. In diesem Zusammenhang wird allen ehrenamtlichen Helfern geraten, den Asylbewerbern zu verdeutlichen, dass sie alle Schriftstücke, die sie bekommen, genau prüfen (lassen) sollten, damit evtl. für ihr Verfahren keine wichtige Fristen versäumt werden.
Lesen sie dazu auch:
30. 7. 2015: ProAsyl: Neue Verordnung für Asylsuchende ohne Asylantrag => KLICK
Arbeiten
Nach drei Monaten Aufenthalt kann die Ausländerbehörde eine Arbeitsaufnahme gestatten.
Dazu braucht die Ausländerbehörde allerdings die Genehmigung der Bundesagentur für Arbeit in Duisburg.
Diese verlangt:
+ Bei der Arbeitsagentur muss eine so genannte Vorrangprüfung (ob Deutsche oder EU-Ausländer für die Stelle ebenfalls in Betracht kämen) durchgeführt werden.
+ Ferner wird von der Bundesanstalt geprüft, ob alle gültigen tarifliche Bestimmungen und der Mindestlohn eingehalten werden.
Die Zeit zwischen Antragstellung und eventueller Gestattung dauert in der Regel zehn Tage.
Wenn die Voraussetzungen vorliegen, kann das Ausländeramt eine Beschäftigung für einen fest umrissenen Zeitraum gestatten.
Dieses Procedere ist auch bei Minijobs anzuwenden, also auch beim Babysitten oder Hilfe bei der Gartenarbeit.
Ausnahme: gemeinnützige Arbeit, für die der Asylsuchende nur eine kleine Sachspende erhält.
Was er verdient, wird zu 75 Prozent auf den Regelunterhalt (rund 360 Euro, angeglichen an die allgemeinen Hartz-IV-Sätze) angerechnet. Anders ausgedrückt: 25 Prozent können abzugfrei hinzuverdient werden. Ab März können auch die Fahrtkosten zum Arbeitsplatz abzugfrei hinzubezahlt werden.
Eine reguläre Arbeitsaufnahme ist also sehr kompliziert.
Einfacher ist es für Asylbewerber, die nicht untätig in ihrer Unterkunft sitzen wollen, sich für den Bundesfreiwilligendienst oder fürs Freiwillige soziale Jahr anzumelden. Auch dies muss allerdings die Ausländerbehörde genehmigen und auf der Aufenthaltsgestattung vermerken.
Auch ein Ausbildungsverhältnis dürfen sie ohne Genehmigung der Bundesanstalt für Arbeit, aber mit Genehmigung der ausländerbehörde Erlaubnis aufnehmen. Hierfür sind allerdings Deutschkenntnisse notwendig.
Lesen Sie dazu auch:
15. 7. 2015: Stuttgarter Zeitung über die Bürokratie bei der Arbeitssuche => KLICK
Versicherung
Asylbewerber sind weder kranken- noch haftpflichtversichert.
Sie haben aber bei akuten Schmerzen oder lebensberohlichen Zuständen grundsätzlich Anspruch auf den normalen Leistungskatalog eines gesetzlich Krankenversicherten. Dafür bekommen sie quartalsweise vom Sozialamt einen Krankenschein ausgestellt. Bei anderen Erkrankungen oder weiteren Heilbehandlungen sind ein ärztliches Gutachten und die Überprüfung und Genehmigung durch das Gesundheitsamt nötig.
Außerdem haben sich in Baden-Baden einige Ärzte und eine Hebamme bereiterklärt, die Asylbewerber ehrenamtlich zu versorgen. Die zuständigen Sozialarbeiter in den Unterkünften haben ihre Kontaktdaten.
In diesem Zusammenhang für alle Ehrenamtlichen selbst wichtig: Wer ein Ehrenamt ausübt, für den gilt über die Kirchen oder die kommunale Versicherung ein genereller Haftpflicht- und Unfallversicherungsschutz.
Für weitere Informationen ud Reportagen zum Thema Asyl in Baden-Baden benutzen Sie bitte den Blog der Ehrenamtlichen www.Flüchtlingshilfe-Baden-Baden.de