„JA“
oder „NEIN“ beim Bürgerbegehren?
Um
das geht es am 29. Juni 2025 wirklich
Der
Sachverhalt zum Bürgerbegehren Zentralklinikum Baden-Baden/Rastatt
am 29. Juni 2025 hört sich kompliziert an. Ich will versuchen, mit
einfachen Worten so objektiv wie möglich zu erklären, um was es
wirklich geht.
Dabei
setze ich voraus, dass die Vorgeschichte bekannt ist. Ganz kurz:
Stadt und Landkreis haben seit mehr als 20 Jahren eine gemeinsame
Trägerschaft für die Krankenhäuser in Mittelbaden, weil keine der
Kliniken für sich alleine wirtschaftlich ist. Vor einigen Jahren hat
man sich entschlossen, diese Häuser zu einem Zentralklinikum
zusammenzuführen. Ziel: Bestmögliche medizinische Versorgung von
Mittelbaden und wirtschaftlichste Lösung. Einzelheiten wie
Beteiligungsverhältnisse, Kriterien der Standortsuche etc lasse ich
hier mal weg. Das kann man alles hier nachlesen =>
https://www.baden-baden.de/stadtportrait/aktuelles/nachrichtenbereich/themen/klinikum-baden-baden-rastatt/allgemeines-faq/
Am
25. November 2024 gab es hierzu einen mehrheitlichen
Grundsatzbeschluss des Gemeinderats Baden-Baden (26 Ja-Stimmen, 12
Nein-Stimmen, 1 Enthaltung), nachzulesen hier =>
https://baden-baden.gremien.info/meeting?id=ni_2024-GR-256
Wichtig
auch: Den gleichen Grundsatzbeschluss hat einen Tag später der
Kreistag des Landkreises Rastatt beschlossen.
Hier
die Einzelheiten, um die es geht:
Beschlussvorschlag
1. Dem Bau des Klinikums Baden-Baden/Rastatt auf dem Grundstück
„Am Münchfeld-
see“ in Rastatt wird zugestimmt.
3. Dem Entwurf des Gesellschaftsvertrags der Errichtungs- und
Betriebsgesellschaft
Klinikum Baden-Baden / Rastatt wird zugestimmt. Die
Verwaltung wird mit der Um-
setzung beauftragt.
9. Der Vertreter in der Gesellschafterversammlung wird
beauftragt und ermächtigt,
die für die Umsetzung der o.g. Entscheidungen in der Klinikum
Mittelbaden gGmbH
erforderlichen Beschlüsse herbeizuführen.
Gegen
diese drei türkis gekennzeichneten Punkte des Beschlusses richtet sich
nun das Bürgerbegehren, über das am 29. Juni 2025 abgestimmt werden
soll.
Der
Text des Bürgerbegehrens lautet:
„Sind
Sie dafür, dass die am 25. 11. 2024 vom Gemeinderat gefassten
Beschlüsse 1, 3 und 9 unter TOP 7 aufgehoben werden und die Stadt
Baden-Baden dem Bau eines neuen Zentralklinikums nur unter der
Maßgabe zustimmt, dass Baden-Baden dessen Standort ist?“
Es
geht also nicht darum, abzustimmen, ob das Klinikum in Baden-Baden
oder in Rastatt gebaut wird, sondern lediglich darum, dass die Stadt
Baden-Baden in Nachverhandlungen mit dem Landkreis eintreten und
fordern soll, dass das Klinikum in Baden-Baden gebaut wird.
(Anmerkung: Die Initiatoren sagen zwar, dass damit der Standort in
Balg gemeint ist, das steht so aber nicht im Bürgerbegehren!)
Welche
Konsequenzen hätte ein JA?
In
der Podiumsdiskussion der Badischen Neuesten Nachrichten am 27. Mai
2025 im Rantastic stellte Landrat Christian Dusch hierzu klar, dass
er an den ursprünglichen Beschluss des Kreistags gebunden ist. Er
kann also gar nicht nachverhandeln. Würde das Bürgerbegehren eine
Mehrheit finden, bestünde die Gefahr, dass der Klinikverband
aufgelöst würde und es zu einem Planungsstillstand käme. „Wenn
es keine Einigung gibt, bleibt alles, wie es ist.“
Würde
Baden-Baden dann eine eigene Klinik bauen und betreiben wollen,
müsste diese laut Klinikdirektor Thomas Iber dem gesetzlichen
Versorgungsauftrag gerecht werden, also eine Vollversorgung anbieten.
Die ist aber bei der heutigen Haushaltslage der Stadt nicht
bezahlbar. (Schon jetzt kostet der Erhalt des Klinikums Balg die
Stadt jährlich sechs Millionen Euro.) Die Fantasie der Initiatoren
des Bürgerbegehrens, Stadt und Kreis könnten das Zentralklinikum
dann eben gemeinsam in Baden-Baden/Balg neu- bzw. umbauen, erwies
sich in der Podiumsdiskussion als nicht realisierbar. „Der
Landkreis wird nicht zustimmen“, sagt Landrat Dusch klipp und klar.
„Es gibt keinen Plan B.“
Ein
Stillstand hätte also für die Gesundheitsversorgung in Baden-Baden
schwerwiegende Folgen. Klinikdirektor Thomas Iber sagte voraus, dass
in diesem Fall auch mit einer Abwanderung von Ärzten und
Fachpersonal zu rechnen ist. „Junge Kollegen suchen sich die
attraktiveren Arbeitsplätze aus.“
Welche
Konsequenzen hätte ein „NEIN“?
Für
den Fall, dass die Mehrheit beim Bürgerentscheid mit „Nein“
stimmt, versprach Matthias Hirsch seitens der Bürgerinitiative, das
Votum zu akzeptieren.
Zu guter Letzt eine Bitte: Gehen Sie am 29. Juni zur Wahl. Stimmen Sie ab. Bürgerbegehren sind ein wertvolles Instrument einer funktionierenden Demokratie. Eine hohe Wahlbeteiligung - egal mit welchem Ergebnis - gibt den Politikern ein starkes Votum, sich für die Interessen der Mehrheit einzusetzen.