"Regensteuer"

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+++ Gemeinderat beschließt: Die Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts wird zurückgenommen.  +++ Das bedeutet: Die Bürger bekommen neue Bescheide und ihre zuviel bezahlte "Regensteuer" zurück. +++ Die dadurch anfallenden Mindereinnahmen holt sich die Stadt nicht mit drastischen Erhöhungen zurück sondern wird sie zum Beispiel mit Einsparungen auffangen. +++ Ende 2015 wird es eine Neukalkulation für die nächsten fünf Jahre geben. +++ Noch im April wird es eine Bürgerinformation zu dem Thema geben. +++








Zur Vorgeschichte:

Vom Regen in die Traufe....


Mehr als 12 000 Bescheide hat die Verwaltung in den letzten Monaten verschickt, um die neue "Regensteuer", genauer "gesplittete Abwassergebühr" zu erheben. Alle Bescheide sind nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts ungültig, weil die Stadt in diesen Bescheiden auch rückwirkend eine Gebührenerhöhung eingefordert hat.

Die Schmutzwassergebühr lag demnach bei 2,75 Euro pro Kubikmeter Abwasser,

die "Niederschlagsgebühr" bei 0,80 Euro je Quadratmeter versiegelter Fläche.

Gleich nach dem Urteil ist der Versand der letzten Bescheide eingestellt worden. Jetzt wird die Gebühr neu berechnet. Die Verwaltung hat vor, die bisherig gezahlten Steuern mit einer neu festzusetzenden Forderung zu verrechnen. Wenn dies EDV-technisch nicht möglich ist, wird das bisher gezahlte Geld vorerst komplett zurückgezahlt und danach werden neue Bescheide erlassen. Eines gilt indes als sicher: Sparen wird der Bürger dabei nichts.

Und sicher ist auch, dass gerade auch Vermieter und Wohnungseigentümergemeinschaften mit der Rückabwicklung, noch dazu bei inzwischen weggezogenen Mietern, viel Arbeit aufgebürdet bekommen.

Im April soll es zu dem Thema eine Bürgerinformation geben. Der Termin wird rechtzeitig bekanntgegeben.

Weitere Aufklärung aus dem Rathaus gibt es zurzeit im online-Bürgerinformationssystem nicht, nur einen veralteten Hinweis auf eine Mitteilung von 2013: bitte hier klicken


Hier die aktuellen Berichte zum Urteil des Verwaltungsgerichts in den örtlichen Medien, soweit sie online zugänglich sind:

Badisches Tagblatt online, 26.2. 2014

goodnews4

Am Montag, 31. März, wird der Gemeinderat ab 17.45 Uhr  in öffentlicher Sitzung darüber beschließen, ob die Berufung gegen das Urteil zurückgenommen wird. Die Verwaltungsvorlage ist über das Bürgerinformationssystem abrufbar, leider gibt es keinen direkten Link.

Wer sich zur Tagesordnung durchwühlt, möge dann auf "V- Vorlage" klicken



Die wichtigsten Zitate aus der Beschlussvorlage:




















Wie das Badische Tagblatt in seiner Druckausgabe am 26. März vermeldet, hat der Hauptausschuss in Vorberatung auf die Sitzung beschlossen: